Wir sind ein privates Pflegeteam mit einer Positiven Einstellung zum Dienst am Menschen und helfen gerne. Wir betreuen mit einem qualifiziertem Team die Patienten in allen Bereichen der Pflege, Hauswirtschaft, dem Mahlzeitendienst und Hausnotruf rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr, auch an Sonn- und Feiertagen. Mit unserer Leistung und unserem Service tragen wir dazu bei, dass sich die Genesungserfolge und Lebensqualität unserer Patienten erhöhen. So helfen wir Ihnen, diese Ziele schnell und sicher zu erreichen.
Selbstbestimmt leben bedeutet Lebensqualität zu bewahren, auch in unsicheren und schwierigen Zeiten. Eine Behinderung, eine chronische Krankheit, oftmals auch ständig zunehmende, schwer wiegende Alterserscheinungen können einen bisher mehr oder weniger selbstständigen Menschen in die unabänderliche Lage bringen, dass er Pflege braucht. Das kann sehr plötzlich geschehen – von einem Tag auf den anderen –, das kann sich aber auch allmählich und schleichend vollziehen.
Unser Vertrag mit den Pflegekassen bietet verschiedene Leistungskomplexe die auch miteinander kombinierbar sind. Eine übersicht der Leistungen finden sie im Dienstleistungskomplex.
Neben den klassischen Pflegeleistungen sind wir auch im Bereich der Behandlungspflege ein kompetenter Partner.
Alle Maßnahmen der Behandlungspflege müssen durch den behandelnden Arzt verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Bei korrekter Ausstellung und Einreichung der Verordnung übernimmt die Krankenkasse in jedem Fall eine Kostenübernahme bis zum Tag der Bekanntgabe eines negativen Bescheides.
Die Inhalte der Leistungen sind folgende:
Versorgung mit Verbänden, Wundheilungskontrolle Desinfektion und Reinigung (auch Wundreinigungsbad), Spülen von Wundfisteln, Versorgung von Wunden unter aseptischen Bedingungen. Die Behandlung wird fortlaufend auf einer aussagekräftigen Wunddokumentation festgehalten. Diese soll Lokalisation, Größe, Wundphase und Behandlung der einzelnen Wunde enthalten. Wundschnellverbände sind keine Leistung der häuslichen Krankenpflege.
Anlegen, Wechsel von Verbänden bei bestehendem Dekubitus ab Grad II, Wundheilungskontrolle, Desinfektion und Reinigung, Spülen von Wundfisteln, Versorgung von Wunden unter aseptischen / antiseptischen Bedingungen. Die Behandlung wird fortlaufend in einer aussagekräftigen Wunddokumentation festgehalten. Diese soll Lokalisation, Größe, Grad und Behandlung des einzelnen Dekubitus enthalten. Das Dekubitusrisiko wird in auf den Gesundheitszustand des Patienten abgestimmten Abständen durch geeignete Skalen erfasst. Das Ergebnis wird ggf. der an der Pflege beteiligten Laienpflegeperson mitgeteilt. Ziel der Dekubitusbehandlung ist die Wundheilung.
Bei mobilen Patienten zur Abheilung von Ulcera, zur Unterstützung des venösen Rückflusses und Lymphabflusses. Kompressionsstrümpfe sind ausschließlich bei mobilen Patienten indiziert, bei liegenden Patienten müssen sie ausgezogen werden, da der hohe Druck zu lokalen Druckschäden führen kann. Das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen ist 1 x täglich verordnungsfähig.
Das Anlegen eines Kompressionsverbandes ist 1 x täglich verordnungsfähig. Der Kompressionsverband ist nur verordnungsfähig wenn aus anatomischen Gründen angepasste Kompressionsstrümpfe / Strumpfhose nicht möglich sind.
Injektionen sind das Einbringen von flüssigen Medikamenten mittels Hohlnadel in den Körper. Aufziehen, Dosieren und Einbringen von ärztlich verordneten Medikamenten sind Bestandteil dieser Leistungen. Das können z.B. sein (Insulin, Heparin, Vit. B12 und andere) Die i.m. und s.c. Injektion beinhaltet die Desinfektion der zu punktierenden Hautstelle und das Einbringen von flüssigen Medikamenten mittels Hohlnadel in den Körper.
Verabreichen/Eingeben von ärztlich verordneten Medikamenten über den Magen-Darm-Trakt (keine Substanzen zur Mundpflege), die Haut (Medikamentenpflaster, Einreibungen), die Nase, die Ohren oder über die Atemwege. Die Kontrolle, ob Medikamente eingenommen wurden, ist Bestandteil dieser Leistung. Hierzu gehören z. B. Tabletten, Augen-, Ohren-, Nasentropfen, Salben, Tinkturen, Lösungen, Aerosole, Suppositorien. Das Richten eines Medikamentendispensors ist in der Regel einmal wöchentlich verordnungsfähig. Die Arzneimittelgabe kann mehrmals täglich verordnet werden und richtet sich nach dem ärztlichen Behandlungsplan.
Einlegen, Entfernen oder Wechseln eines transurethralen Dauerkatheters in die Harnblase zur Ableitung des Urins. Dauerkatheterwechsel sind i. d. R. alle 3- 4 Wochen ausreichend. Die Schulungskatheterisierung ist bei Patienten verordnungsfähig, die im Rahmen der vorhergehenden Behandlung nicht ausreichend geschult wurden und die Fähigkeit besitzen, die Selbstkatheterisierung zu erlernen.
Absaugen der oberen Luftwege
Entfernen von Sekret mittels Sonde und Absauggerät oral (durch den Mund), nasal (durch die Nase)
Bronchialtoilette (Bronchiallavage)
Therapeutische Spülung der Bronchien bei intubierten / tracheomierten Patienten, z.B. mit physiologischer Kochsalzlösung, ggf. unter Zusatz von Sekretolytika.
Anpassung und Überprüfung der Einstellungen des Beatmungsgerätes an Vitalparameter (z.B. Atemgasse, Herzfrequenz, Blutdruck) auf Anordnung des Arztes bei beatmungspflichtigen Erkrankungen. Überprüfung der Funktion des Beatmungsgerätes, Austausch bestimmter Teile des Gerätes (z.B. Beatmungsschläuche , Kaskaden, O² Zellen)
Wechseln und Anhängen- und Abhängen der ärztlich verordneten Infusion bei ärztlich gelegtem peripheren oder zentralen i. v.-Zugang oder des ärztlich punktierten Port-a-cath zur Flüssigkeitssubstitution oder parenteralen Ernährung, Kontrolle der Laufgeschwindigkeit (ggf. per Infusionsgerät) und der Füllmenge, Durchspülen des Zuganges nach erfolgter Infusionsgabe, Verschluss des Zuganges.
Parenterale Ernährung:Verabreichen hochkalorischer Kohlehydrat-, Aminosäure- und Fettlösungen, ggf. unter Zusatz von Vitaminen/Elektrolyten. Die parenterale Ernährung beinhaltet auch die Flüssigkeitssubstitution.
Flüssigkeitssubstitution (z.B. Kochsalzlösung, Ringerlösung) ohne Zusatz von Medikamenten.
Herausnahme der liegenden Trachealkanüle, Reinigung und Pflege, ggf. Behandlung des Stomas, Einsetzen und Fixieren der neuen Trachealkanüle, Reinigung der entnommenen Trachealkanüle.
Der Einlauf beinhaltet das Einbringen von Flüssigkeiten in den Enddarm zwecks Darmentleerung. Dazu gehört die damit ggf. verbundene digitale Ausräumung.
Das dafür erforderliche Mittel ist nicht zu Lasten der GKV verordnungsfähig und vom Pflegedienst nicht zu stellen.
Ausnahme: bei Tumorleiden, bei Megakolon, bei Divertikulose, bei Divertikulitis, bei neurogenen Darmlähmungen, bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, vor diagnostischen Eingriffen.
Einlauf / Klistier / Klysma ist i.d.R. bis zu 2 mal wöchentlich, die digitale Enddarmausräumung als einmalige Leistung verordnungsfähig.
Alle hier nicht aufgeführten Behandlungen und Maßnahmen müssen ebenfalls durch den Arzt verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden.
Die Behandlungsübernahme beginnt mit dem Tag der Verordnungsausstellung.
Mit Ihrem von den Maltesern installierten Hausnotrufgerät können Sie jederzeit auf Knopfdruck Sprechkontakt aufnehmen, und Hilfe herbeirufen.
Wie funktioniert das Hausnotrufsystem ?
Der Patient benötigt eine HNR- Station und einen dazugehörigen so genannten Funkfinger nach Hause. Mit diesem Funkfinger auch FUFI genannt, welcher zum einen an einem Armband am Handgelenk oder an einer Kette um den Hals getragen wird, können sich die Kunden frei in Ihrer Wohnung bewegen und haben trotzdem die Möglichkeit adäquate Hilfe anzufordern. Das HNR-System wird über das normale Telefonnetz der Deutschen Telekom betrieben.
Wird ein Alarm an der Station oder am FUFI ausgelöst, so stellt die HNR-Station die Verbindung zur HNR-Zentrale her. Ein Disponent meldet sich über die HNR-Station und erkundigt sich nach dem / der Kunde /in. Der Kunde schildert dem Disponent der HNR-Zentrale sein Anliegen und dieser veranlasst die weitere Alarmierung, wie z.B. Angehörige und/oder Hindergrunddienst, Hausarzt oder den Rettungsdienst.
Wird ein Alarm an der Station oder am FUFI ausgelöst, so stellt die HNR-Station die Verbindung zur HNR-Zentrale her. Ein Disponent meldet sich über die HNR-Station und erkundigt sich nach dem / der Kunde /in. Der Kunde schildert dem Disponent der HNR-Zentrale sein Anliegen und dieser veranlasst die weitere Alarmierung, wie z.B. Angehörige und/oder Hindergrunddienst, Hausarzt oder den Rettungsdienst.
Die HNR-Zentrale ist immer, rund um die Uhr besetzt und befindet sich in Östrich-Winkel am Rhein. Der Bereitschaftsdienst wird über die Dienststelle vor Ort sichergestellt.
In Altenstadt übernimmt dieses der Pflegedienst Wirsing.
Zur allgemeinen Kostenfrage finden Sie Hier eine Preistabelle
Natürlich bieten wir Ihnen auch spezielle Pflege und Betreuungsleistung bis hin zu einer 24 Stundenpflege bei intensivpflichtigen Patienten. Aber auch stundenweise Betreuungen z.B. bei Demenzerkrankten Patienten, zur Beschäftigung, spazieren gehen und ähnliches. Wenn Sie dazu spezielle Fragen haben beraten wir Sie gerne und zeigen Ihnen auch die Möglichkeiten einer Kostenübernahme durch die Kranken– oder Pflegekasse.
Sie pflegen einen Angehörigen selber und möchten dies auch weiterhin tun, sind sich aber im Umgang oder der Handhabung unsicher, oder möchten Sie sich einfach über Möglichkeiten und Verbesserungen Informieren, beraten und schulen lassen ? Dann haben Sie die Möglichkeit eine individuelle Schulung von uns zu bekommen. Diese wird voll von den Pflegekassen finanziert und sieht bis zu insgesamt 6 Stunden jährlich vor in denen Pflegepersonal mit einer Weiterqualifizierung Sie in Ihrer häuslichen Umgebung berät und schult.
Neben den Pflegeleistungen unterstützen wir Sie auch gerne in der Hauswirtschaft. Vom täglichen aufräumen bis zur monatlichen Grundreinigung. Auch Einkaufen, kleinere Besorgungen oder auch das Zubereiten oder Herrichten der Mahlzeiten sind Leistungen die Ihnen eine Hilfe im Alltag darstellen können und je nach Pflegestufe und Pflegeleistungen von der Pflegeversicherung übernommen werden.
Wird die Pflege bei Ihnen durch private Personen (z.B. Familienangehörige oder Bekannte) sichergestellt müssen Sie, um Ihre Geldleistungsansprüche nicht zu verlieren je nach Pflegestufe einen Beratungsbesuch durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung abzurufen.
Bei der Pflegestufe I und II einmal halbjährlich, bei der Pflegestufe III einmal vierteljährlich.
Die Beratung dient der Sicherung der Qualität und der regelmäßigen Hilfestellung in der häuslichen Pflege. Die Vergütung erfolgt direkt mit der zuständigen Pflegekasse.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung und Organisation von benötigten Pflegehilfsmitteln. Diese Reichen von den einfachen Verbrauchsmitteln wie Einmalhandschuhe, Windeln oder Betteinlagen bis hin zu Roll– und Toilettenstühlen, Rollatoren oder Treppenlifte.
Dafür arbeiten wir mit speziell ausgewählten Hilfsmittellieferanten zusammen.
Auch für den Bereich der Kinderkrankenpflege sind wir ein kompetenter Ansprechpartner.
Mit unseren Kinderkrankenpflegerinnen und –pfleger unterstützen wir sie auch bei der Pflege und Betreuung von erkrankten und pflegebedürftigen Kindern und Säuglingen.
Für weitere Informationen sprechen Sie uns bitte direkt an und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.
Wir bieten zwei Formen der Menüauswahl an:
Sie bestellen bequem einmal die Woche. Aus unserem Gesamtkatalog stellen Sie ihren persönlichen Wochenkarton zusammen.
Dieser wird Ihnen Montags immer komplett für eine Woche tiefgefroren geliefert. Sie können das Essen dann in Ihrem Backofen (nur bei Heissluft, 150°C für 45 min) erwärmen, oder Sie mieten ein Servtem-Gerät, mit dem Sie das Essen erwärmen können. Die Miete für dieses Gerät beträgt zur Zeit 4,00 € im Monat.
Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, sich für unser Mikrowellenprogramm zu entscheiden, die Bestellung und Lieferung erfolgt genau wie unsere Kaltauslieferung aus einem gesonderten Katalog. Oder Sie entscheiden sich für eine tägliche Heissanlieferung.
Sie bekommen wochenweise einen Speiseplan, aus dem Sie für die angegebene Woche ihr Essen zusammenstellen. Ihre Bestelltage können Sie hier auch flexibel gestalten, Sie sind nicht an eine tägliche oder mindest Bestellung gebunden. Das Essen wird Ihnen heiss in einer Servtherm-Wärmebox geliefert.
Zu unserer Heißauslieferung erhalten Sie Wochenweise eine Speisekarte. Hieraus können sie sich individuell nach Ihrem Geschmack Ihr Wunschmenü aussuchen. Sie müssen nicht einmal jeden Tag ein Essen bestellen sondern können dies ganz nach Ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen gestallten. Sie kreuzen einfach im beiliegendem Bestellschein an den Tagen an welchen Sie Essen wünschen oder benötigen Ihr Wunschmenü an und geben den Bestellschein unserem Menükurier wieder mit.
Zusätzlich bieten wir an jedem Tag einen Salat, eine Suppe oder ein Dessert gegen Aufpreis an. Die in der Menükarte genannten Preise sind Pauschalpreise und beinhalten die Lieferung inklusive der gesetzlichen MwSt. Änderungen und Preisanpassungen vorbehalten.